West - OM - Reglement

West - OM - Standardausführungsbestimmungen für alle
Teilnehmer und Veranstalter

  1. StVO Bei der Streckenausarbeitung sind die laut StVO vorgegebenen Richtlinien (Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen wie durchgezogene Linien, Richtungspfeile usw) zu beachten, laut StVO gesperrte Wege dürfen nicht befahren werden. Dies hat auch auf Privatgeländen Geltung wie z.B. firmeneigene Beschilderung und Markierungen. Sackgassenschilder sind keine Sperrschilder.
  2. Karten Alle geforderten Aufgaben sind nach der ausgegebenen Karte zu lösen, wobei die zur jeweiligen Aufgabe gehörenden Kartenausschnitte als Bearbeitungsgrundlagen dienen. Durch Original-Kartenbeschriftungen oder -symbole unterbrochene Wege gelten als durchgehend befahrbar, nicht jedoch vom Veranstalter eingefügte Markierungen.
  3. Straßen Es werden durchgehend doppellinige Straßen benutzt. Einlinige oder gestrichelte bzw. nicht in der Karte eingezeichnete Wege dürfen nur dann befahren werden, wenn ein Fahrtauftrag über sie führt. Diese Wege müssen doppellinig anbinden und dürfen gegebenenfalls nach Natur verlassen werden, gelten aber weiterhin nicht als doppellinig und ohne Auftrag befahrbar. Pfeile, Striche oder Punkte neben der Strecke, welche nicht doppellinig anbinden, dürfen nach Natur angefahren und verlassen werden. Vom Veranstalter durchkreuzte Wege ( X ) gelten als in allen Karten nicht befahrbar und für den weiteren Verlauf der Strecke als gesperrt. Bei Kartenfehlern ist dem Straßenverlauf zu folgen, wobei noch vorhandene alte Straßenstücke (ggf. nach Natur) an- und abzufahren sind, wenn Aufgabenteile auf ihnen liegen. Dazu darf ggf. gewendet werden. Nicht in der Karte eingezeichnete Kreisverkehre dürfen nach Natur befahren werden, es gilt das Kartenbild. Diese dürfen jedoch nicht zum Wenden benutzt werden.
  4. Aufgabenteile Aufgabenteile gelten erst dann als abgefahren, wenn sie komplett und ohne Unterbrechung in der geforderten bzw. durch Beschilderung o.ä. vorgegebenen Richtung befahren werden.
  5. Aufgaben Alle Aufgaben sind in numerisch oder alphabetisch aufsteigender Reihenfolge zu lösen. Es können auch zusätzliche numerische oder alphabetische (Teil-)Reihenfolgen innerhalb einer Aufgabe vorgegeben sein, ebenso "A" = Anfang oder "E" = Ende ("A" zählt gleichzeitig als "1" oder "a" bei aufsteigender Reihenfolge). Bei Strichpunktskizzen, Pfeilwürmern, Halbpfeilen oder anderen erklärungsbedürftigen Aufgabenstellungen muß die gewünschte exakte Lösungsmöglichkeit allgemeinverständlich aufgeführt sein.
  6. Wenden Wenden ist generell verboten, außer beim gefordertem Einfahren in Sackgassen nach Karte oder Natur (hier Wenden erlaubt am Ende bzw. an Sperrschildern oder Schranken) sowie an Wendekontrollen. Bei laut StVO gesperrten Straßen im Verlauf der Idealstrecke wird bis zur Sperrung in diese eingefahren, nach dortigem Wenden wird unter Beibehaltung der vorhergehenden Fahrtrichtung die Strecke neu ausgearbeitet.
  7. Chinesenzeichen Bei Chinesenzeichen oder Fischgräten werden grundsätzlich alle Wege aufgeführt, welche laut Karte befahren werden dürfen, auch Sackgassen und lt. StVO gesperrte Wege. Ebenso werden über den Kartenrand hinausgehende Wege dargestellt.
  8. Verbindungen Zwischen den Aufgaben und Aufgabenteilen ist der kürzeste Weg lt. Karte zu der nächstgelegenen Aufgabe bzw. Aufgabenteil zu fahren. Dabei ist die übrige Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Beim Ausarbeiten und Umsetzen der Idealstrecke angetroffene Sperr- oder richtungweisende Schilder bzw. Markierungen gelten danach als bekannt, nicht jedoch schon beim Passieren (Vorbeifahren) zu einem früheren Zeitpunkt.
  9. Kartenwechsel Bei Kartenausschnitt- oder Maßstabwechsel ist nach alter (= zuletzt benutzter) und neuer (= als nächstes zu benutzender) Karte zu verbinden.
  10. Kontrollen Es muß klar festgelegt werden, wann eine "DK" anzufahren ist, andernfalls ist sie dann zu nehmen, wenn sie das erste mal passiert wird. Dies gilt auch dann, wenn die jeweilige Aufgabe mit einem "E" (=Ende) gekennzeichnet ist.

Alle vom West-OM-Reglement abweichenden Aufgabenstellungen sind im Fahrerbrief aufzuführen.

Stand: 31.08.2022